Newsletter März 2020

Sperrung des Corona-Virus in den Niederlanden

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Corona und ISIS Au-pair-Versicherung

  • Mein Au Pair ist noch zu Hause und wird wegen des Corona-Virus nicht in die Niederlande kommen. Mir sind alle möglichen Kosten entstanden, z. B. für ein Ticket, und ich möchte es stornieren. Solche Kosten sind in der Au-pair-Versicherung nicht versichert.
  • Das Au Pair ist in den Niederlanden und möchte wegen des Corona-Virus in den Niederlanden früher nach Hause fahren. Damit das Au Pair nach Hause gehen kann, müssen zusätzliche Kosten anfallen. Diese zusätzlichen Kosten werden nicht von der Au-pair-Versicherung übernommen.
  • Angenommen, mein Au Pair erhält die Nachricht, dass ein Verwandter ersten oder zweiten Grades verstorben ist: Was mache ich dann? Dann kann das Au Pair zur Beerdigung nach Hause zurückkehren. Die Notrufzentrale organisiert in solchen Fällen einen zusätzlichen Transport. Dieser Versicherungsschutz gilt auch, wenn das verstorbene Familienmitglied mit Corona (COVID-19) infiziert war. Rufen Sie in solchen Fällen die Notrufzentrale unter der Telefonnummer +31 (0) 182 544 557 an.
  • Das Au Pair muss ins Krankenhaus und hat sich mit Corona infiziert. Werden die medizinischen Kosten erstattet? Die medizinische Notfallversorgung ist versichert, sofern die All-in-Versicherung aktiv ist. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, sollte das Au Pair die Grundversicherung nutzen. Sie können sich jedoch die Selbstbeteiligung der Grundversicherung von der Au-pair-Versicherung zurückholen.
  • Mein Au-pair-Mädchen hat während der Aufnahme in das Au-pair-Programm eine Reise in ein anderes Land als die Niederlande unternommen. Während dieser Reise ist sie erkrankt und muss im Krankenhaus behandelt werden. Werden die medizinischen Kosten erstattet? Bei der All-in-Deckung sind die unvorhergesehenen medizinischen Kosten abgedeckt. Mit der Zusatzversicherung werden die unvorhergesehenen medizinischen Kosten, die nicht von der niederländischen Grundversicherung übernommen werden, abgedeckt. Sowohl bei der All-in-Versicherung als auch bei der Zusatzversicherung werden medizinische Kosten aufgrund des Corona-Virus nicht übernommen, wenn jemand in ein Gebiet reist, für das das Ministerium den Code Orange oder Rot ausgegeben hat (siehe Reisehinweise des Außenministeriums).
  • Das Au Pair ist noch zu Hause und hat seine Reise in die Niederlande abgesagt. Ich habe jedoch bereits eine Au-pair-Versicherung für sie abgeschlossen, die jetzt nicht mehr benötigt wird. Kann ich die Versicherung kündigen? Sie können die Versicherung kündigen, weil das Au Pair nicht mehr kommt, das ist kein Problem. Sie erhalten dann die Prämie von uns zurück. Allerdings sollten Sie uns vor dem geplanten Beginn der Versicherung informieren.
  • Die Reisepläne des Au Pairs haben sich wegen Corona geändert und ich muss einen Flug umbuchen und dafür zusätzliche Kosten aufwenden. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht durch die Au-pair-Versicherung abgedeckt.
  • Das Au Pair ist in den Niederlanden und musste die Rückreise nach Hause verschieben. Daher bleibt das Au Pair länger in den Niederlanden und muss zusätzliche Kosten für den Aufenthalt in den Niederlanden aufbringen. Werden die Kosten für die Unterkunft erstattet? Diese Art von Unterkunftskosten werden nicht übernommen.
  • Das Au Pair ist in den Niederlanden und musste die Rückreise nach Hause verschieben. Daher bleibt das Au Pair länger in den Niederlanden. Bleibt sie versichert? Sie müssen uns über einen längeren Aufenthalt informieren, weil die Versicherung eventuell verlängert werden muss, damit das Au Pair nicht unversichert ist.

Update neuer Termin Cool Spring Event

SNAPS Au Pair Cool Spring Event / abgesagt / wird für Juni 2020 neu angesetzt